Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 10979
Firma: FAMIS Energieservice GmbH
Sitz: Saarbrücken
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FAMIS Energieservice GmbH, Saarbrücken, Preußenstraße 19, 66111 Saarbrücken. Die...
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FAMIS Energieservice GmbH, Saarbrücken, Preußenstraße 19, 66111 Saarbrücken. Pro...
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FAMIS Energieservice GmbH, Saarbrücken, Preußenstraße 19, 66111 Saarbrücken. Bes...
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FAMIS Energieservice GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Böcking-Str. 10-14, 66121 Saarb...
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FAMIS Energieservice GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Böcking-Str. 10-14, 66121 Saarb...
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FAMIS Energieservice GmbH, Heusweiler, Heinrich-Böcking-Str. 10-14, 66121 Saarbr...
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Veröffentlichung vom 08.10.2008 12:00:00
Energie- und Industrieservice Heusweiler GmbH, Heusweiler (Werkstraße, 66265 Heusweiler). Die Gesellschafterversammlung hat am 27.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (50.000 DEM ) auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,59 EUR um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen, den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 1 (Firma, Sitz) mit Änderung der Firma und § 5 (Bekanntmachungen) zu ändern.Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat ferner die Erhöhung des Stammkapitals um weitere 4.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung und eine erneute Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Neue Firma: FAMIS Energieservice GmbH. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 Teile des Vermögens der FAMIS Gesellschaft für Facility Management und Industrieservice mbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 10426), nämlich den "Teilbetrieb Wärmesparte", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Energie- und Industrieservice Heusweiler GmbH, Heusweiler (Werkstraße, 66265 Heu...