Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 108597
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.07.2022 07:28:00
HRB 108597: Stanley Black & Decker Outdoor GmbH, Saarbrücken, Wiesenstraße 9, 66129 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2022. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 9, 66129 Saarbrücken. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen, Fahrzeugen, Hand- und Motorgeräten aller Art, insbesondere von Rasenmähern und Rasentraktoren sowie von Gartengeräten aller Art. Stammkapital: 17.381.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Courcy, Alexander Stuart de, Great Bookham / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX; Korn, Günter Wilhelm, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX; Merkel, Florian Gerhard, Konstanz, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bader, Stephan Karsten, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX; Bretschneider, Frank Rolf, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX; Bye, Ole Cristian, Kleinblittersdorf, *XX.XX.XXXX; Follmar, Pascal Robert, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MTD Products Aktiengesellschaft, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 9740) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.05.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.