Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 106315
Firma: Assekuranz- Finanz- und Wirtschaftsberatung Versicherungsmakler Gero Knott GmbH
Sitz: Homburg
Löschungen
HRB 106315: Assekuranz- Finanz- und Wirtschaftsberatung Versicherungsmakler Gero...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.04.2020 08:32:00
HRB 106315: Assekuranz- Finanz- und Wirtschaftsberatung Versicherungsmakler Gero Knott GmbH, Homburg, Mispelweg 17, 66424 Homburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2020. Geschäftsanschrift: Mispelweg 17, 66424 Homburg. Gegenstand: Die Wirtschaftsberatung sowie die Ausübung von Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers gemäß § 93 HGB. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Knott, Gero, Homburg, *XX.XX.XXXX; Maier, Rosalia, Homburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Gero Knott, Homburg, *XX.XX.XXXX als Inhaber unter der Firma "Assekuranz-, Finanz- und Wirtschaftsberatung Versicherungsmakler Gero Knott e.K. " mit Sitz in Homburg-Saar, (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10366) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.02.2020 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 12.02.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herrn Gero Knott Homburg aus ,
Knott, Gero aus Homburg,
Maier, Rosalia aus Homburg
