Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 104058
Firma: Paritätisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland gemeinnützige GmbH
Sitz: Saarbrücken
Veränderungen
HRB 104058: Paritätisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland gemeinnützige Gm...
Veränderungen
HRB 104058: Paritätisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland gemeinnützige Gm...
Veränderungen
HRB 104058: Paritätisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland gemeinnützige Gm...
Veränderungen
HRB 104058: Paritätisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland gemeinnützige Gm...
Veränderungen
HRB 104058: Paritätisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland gemeinnützige Gm...
Veränderungen
HRB 104058: Paritätisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland gemeinnützige Gm...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.09.2017 14:52:00
HRB 104058: Paritätisches Bildungswerk Saarland gemeinnützige GmbH, Saarbrücken, Feldmannstraße 92, 66119 Saarbrücken. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Name), 13 (Liquidation) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Paritätisches Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland gemeinnützige GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2017 mit dem Paritätisches Bildungswerk Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2023) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Scheidter Straße 2, 66123 Saarbrücken. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
HRB 104058: Paritätisches Bildungswerk Saarland gemeinnützige GmbH, Saarbrücken,...