Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 103918
Firma: Isdera AG
Sitz: Saarbrücken
Adresse: Feldmannstraße 121, 66119 Saarbrücken
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HRB 103918: Isdera AG, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 31, 66793 Saarwe...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 16.09.2019 14:52:00
HRB 103918: Sinfonia Automotive AG, Saarwellingen, Werner-von-Siemens-Straße 31, 66793 Saarwellingen. Die Hauptversammlung vom 30.07.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Isdera AG. Neuer Gegenstand: 1.)Technologieentwicklung und Produktdesign, die Entwicklung, Herstellung, Ausstattung und Vertrieb von Fahrzeugen aller Art, sowie Erbringung von Technologiedienstleistungen, insbesondere für die Automobilindustrie; 2.) die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, d.h. die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung, deren Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen, die in den unter 1.) genannten Bereichen tätig sind; 3.) das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Grundvermögen, Unternehmensbeteiligungen, Marken, Patenten und sonstigen Schutzrechten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 29.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2019 mit der Isdera GmbH mit Sitz in Saarwellingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 103730) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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