Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 103553
Firma: CTFL Verwaltungs GmbH
Sitz: Saarbrücken
Adresse: Mainzer Straße 168, 66121 Saarbrücken
Veränderungen
HRB 103553: CTFL Verwaltungs GmbH, Saarbrücken, Mainzer Straße 168, 66121 Saarbr...
Berichtigungen
HRB 103553: CTFL Verwaltungs GmbH, Saarbrücken, Mainzer Straße 168, 66121 Saarbr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.11.2016 14:57:00
HRB 103553: CTFL Verwaltungs GmbH, Saarbrücken, Mainzer Straße 168, 66121 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2016. Geschäftsanschrift: Mainzer Straße 168, 66121 Saarbrücken. Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen sowie der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verwertung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Vogt, Oliver, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX; Voigt, Thorsten, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CTF Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRA 9686) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Vogt, Oliver aus Saarbrücken,
Voigt, Thorsten aus Saarbrücken