Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 103442
Firma: R & S Cybersecurity Sirrix GmbH
Sitz: Homburg
Löschungen
HRB 103442: R & S Cybersecurity Sirrix GmbH, Homburg, Campus D3 2, 66123 Saarbrü...
Veränderungen
HRB 103442: R & S Cybersecurity Sirrix GmbH, Homburg, Campus D3 2, 66123 Saarbrü...
Veränderungen
HRB 103442: R & S Cybersecurity Sirrix GmbH, Homburg, Im Stadtwald D3 2, 66123 S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2016 11:06:00
HRB 103442: R & S Cybersecurity Sirrix GmbH, Homburg, Im Stadtwald D3 2, 66123 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2016. Geschäftsanschrift: Im Stadtwald D3 2, 66123 Saarbrücken. Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen sowie der Erwerb, das Halten, die Vermarktung und die Nutzung von Patenten im Bereich der Informations-, Telekommunikations- und Sicherheitstechnologie einschließlich aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. 51.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Schirmer, Norbert, Köln, *XX.XX.XXXX; Stüble, Christian, Bochum, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Sirrix AG mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3857) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Schirmer, Norbert aus Köln,
Stüble, Christian aus Bochum