Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 103263
Firma: Corvis Invest GmbH
Sitz: Ottweiler
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.06.2016 11:34:00
HRB 103263: Corvis Invest GmbH, Ottweiler, Mühlstraße 13, 66564 Ottweiler. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2016. Geschäftsanschrift: Mühlstraße 13, 66564 Ottweiler. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und anderen Vermögensgegegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Raber, Jürgen, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Seiwert, Tina, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Raber, Marietta, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Corvis Holding GmbH mit Sitz in Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15906) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.05.2016 mit Änderung vom 06.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Raber, Jürgen aus Ottweiler,
Raber, Marietta aus Ottweiler,
Seiwert, Tina aus Ottweiler