Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 102904
Firma: Corvis I GmbH
Sitz: Ottweiler
Adresse: Mühlstraße 13, 66564 Ottweiler
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.01.2016 11:04:00
HRB 102904: Corvis I GmbH, Ottweiler, Mühlstraße 13, 66564 Ottweiler. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2015. Geschäftsanschrift: Mühlstraße 13, 66564 Ottweiler. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Immobilien und sonstigen gesellschaftseigenem Vermögen. Stammkapital: 2.200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Raber, Jürgen, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Raber, Marietta, Ottweiler, *XX.XX.XXXX; Seiwert, Tina, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gehres, Jacqueline, Saarlouis, *XX.XX.XXXX; Raber, Mathias, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Corvis I GmbH & Co. KG, Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRA 41368) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gehres, Jacqueline aus Saarlouis,
Raber, Jürgen aus Ottweiler,
Raber, Marietta aus Ottweiler,
Raber, Mathias aus Köln,
Seiwert, Tina aus Ottweiler