Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 101986
Firma: Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH
Sitz: Völklingen
Veränderungen
HRB 101986: Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH, Völklingen, Rathausstraße 24, ...
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HRB 101986: Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH, Völklingen, Rathausstraße 24, ...
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HRB 101986: Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH, Völklingen, Hohenzollernstraße...
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HRB 101986: Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH, Völklingen, Hohenzollernstraße...
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HRB 101986:Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH, Völklingen, Hohenzollernstraße ...
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HRB 101986:Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH, Völklingen, Hohenzollernstraße ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2014 13:01:00
HRB 101986:Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH, Völklingen, Hohenzollernstraße 10, 66333 Völklingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2014. Geschäftsanschrift: Hohenzollernstraße 10, 66333 Völklingen. Gegenstand: Der Betrieb von Krematorien, das Vorhalten von Bestattungseinrichtungen, die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Kremierungen sowie damit zusammenhängende technische, sonstige fachliche, betriebswirtschaftliche und finanzielle Leistungen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Henner, Heribert, Völklingen, *XX.XX.XXXX; Kunzler, Uwe, Wadgassen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung eines Unternehmens aus dem Vermögen der Landeshauptstadt Saarbrücken (nämlich des Teilbetriebes "Saarbrücker Krematorium" des Eigenbetriebes Friedhofs- und Bestattungsbetrieb) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2013 und 04.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Henner, Heribert aus Völklingen,
Kunzler, Uwe aus Wadgassen