Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 101879
Firma: TVG Transportvermittlungsgesellschaft mbH
Sitz: Saarlouis
Veränderungen
HRB 101879: TVG Transportvermittlungsgesellschaft mbH, Saarlouis, Carl-Zeiss-Str...
Veränderungen
HRB 101879: TVG Transportvermittlungsgesellschaft mbH, Saarlouis, Carl-Zeiss-Str...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.08.2014 16:37:00
HRB 101879:TVG Transportvermittlungsgesellschaft mbH, Saarlouis, Carl-Zeiss-Straße 32, 66740 Saarlouis.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2014. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 32, 66740 Saarlouis. Gegenstand: Die Durfchführung und Vermittlung von Beförderungsgeschäften nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowohl im Güterfern- als auch im Güternahverkehr. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kast, Paul, Saarlouis, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fellinger-Schwarz, Hannelore, Rehlingen-Siersburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TVG Tranportvermittlungsgesellschaft mbH & Co.KG, Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 21887) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fellinger-Schwarz, Hannelore aus Rehlingen-Siersburg,
Kast, Paul aus Saarlouis