Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 101803
Firma: EWAC Vermögensverwaltung GmbH
Sitz: Dillingen/Saar
Veränderungen
HRB 101803: EWAC Vermögensverwaltung GmbH, Dillingen/Saar, Münchener Straße 1, 6...
Veränderungen
HRB 101803: EWAC Vermögensverwaltung GmbH, Dillingen/Saar, Münchener Straße 1, 6...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2014 16:53:00
HRB 101803:EWAC Vermögensverwaltung GmbH, Dillingen/Saar, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2014. Geschäftsanschrift: Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes sind ausgeschlossen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Groß, Felix, Beckingen, *XX.XX.XXXX; Himbert, Stefan, Wallerfangen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der W+ST AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dillingen/Saar (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 23607) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Groß, Felix aus Beckingen,
Himbert, Stefan aus Wallerfangen