Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 101546
Firma: OBG GmbH
Sitz: Ottweiler
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HRB 101546: OBG Gruppe GmbH, Ottweiler, Illinger Straße 150, 66564 Ottweiler. Be...
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HRB 101546: OBG Gruppe GmbH, Ottweiler, Illinger Straße 150, 66564 Ottweiler. Ni...
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HRB 101546:OBG GmbH, Ottweiler, Illinger Straße 150, 66564 Ottweiler.Die Gesells...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.03.2014 13:00:00
HRB 101546:OBG GmbH, Ottweiler, Illinger Straße 150, 66564 Ottweiler.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2014. Geschäftsanschrift: Illinger Straße 150, 66564 Ottweiler. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und von übrigem Vermögen sowie die Ausübung von Führungs-, Controlling- und Dienstleistungsaufgaben; ausgeschlossen sind jedoch Bankgeschäfte. Stammkapital: 3.420.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Raber, Jürgen, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Kruppke, Helmut, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX; Recktenwald, Norbert, Marpingen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Blaß, Guido, Illingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der OBG AG, Ottweiler (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16126) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Blaß, Guido aus Illingen,
Kruppke, Helmut aus St. Ingbert,
Raber, Jürgen aus Ottweiler,
Recktenwald, Norbert aus Marpingen