Veröffentlichungen vom Amtsgericht Saarbrücken zum Aktenzeichen HRB 101336
Firma: eurodata AG
Sitz: Saarbrücken
Adresse: Großblittersdorfer Str. 257-259, 66119 Saarbrücken
Veränderungen
HRB 101336: eurodata AG, Saarbrücken, Großblittersdorfer Str. 257-259, 66119 Saa...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.12.2013 12:00:00
eurodata AG, Saarbrücken, Großblittersdorfer Str. 257-259, 66119 Saarbrücken. Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.09.2013. Geschäftsanschrift: Großblittersdorfer Str. 257-259, 66119 Saarbrücken. Gegenstand: Die elektronische Datenverarbeitung, insbeondere die Entwicklung von Software für die steuerberatenden Berufe, die Buchführung und Jahresabschluss, Lohnabrechnung sowie der Betrieb von Rechenzentren. Grundkapital: 516.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Siebenpfeiffer, Karl - Heinz, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der eurodata GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 4965) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.09.2013. Der zwischen der eurodata GmbH und der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 22694) als herrschender Gesellschaft am 19.08.2013 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag, dem die Gesellschafterversammlung der eurodata GmbH am 19.08.2013 zugestimmt hat, bleibt bestehen. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.