Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 9953 KI
Firma: ZCo Handelsgesellschaft mbH
Sitz: Bremerhaven
Adresse: Am Lunedeich 131, 27572 Bremerhaven
Veränderungen
HRB 9953 KI: ZCo Handelsgesellschaft mbH, Bremerhaven, Radewisch 40, 24145 Kiel....
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HRB 9953 KI: ZCo Handelsgesellschaft mbH, Kiel, Radewisch 40, 24145 Kiel. Rechts...
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HRB 9953 KI: ZCo Handelsgesellschaft mbH, Kiel, Radewisch 40, 24145 Kiel. Rechts...
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ZCo Handelsgesellschaft mbH, Kiel, Radewisch 40, 24145 Kiel. Sitz der Firma: Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.06.2008 12:00:00
ZCo Handelsgesellschaft mbH, Kiel(Zur Fähre 1, 24143 Kiel). Gegenstand: Handel mit Waren aller Art, einschließlich des Im- und Exports, insbesondere von maschinenbaulichen und elektronischen Erzeugnissen, soweit es hierzu keiner behördlichen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Kapital: 100.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Dr. Murmann, Philipp, *XX.XX.XXXX, Heikendorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ZCo Handelsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 4150 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.12.2007.; Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Zöllner GmbH -herrschende Gesellschaft- (Amtsgericht Kiel, HRB 260 KI) vom 19.12.2007, dem die Gesellschafterversammlungen durch Beschlüsse vom selben Tage zugestimmt haben.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Dr. Murmann, Philipp aus Heikendorf