Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 9236 HL
Firma: Neunte Casino Entertainment GmbH
Sitz: Büchen
Adresse: Auf der Heide 14, 21514 Büchen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2009 12:00:00
Neunte Casino Entertainment GmbH, BüchenAuf der Heide 14, 21514 Büchen. Geschäftsanschrift: Auf der Heide 14, 21514 Büchen. Gegenstand: Der Betrieb von Spielhallen sowie der Vertrieb von Automaten und sämtlichem Spielhallenbedarf einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienst-und Serviceleistungen. Kapital: 50.000,00 DEM. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: 1. Heilmann, Jan Carsten, *XX.XX.XXXX, Büchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer: 2. Aubke, Gundolf, *XX.XX.XXXX, Hamburg. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.01.1997. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2009 ist der Sitz der Gesellschaft von Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 1863 EL) nach Büchen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz). Rechtsverhaeltnis: Der mit AUPA Beratungsgesellschaft mbH in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 78427) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2007 bendet. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 21.02.1997. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden..Personen: Aubke, Gundolf aus Hamburg.,
Heilmann, Jan Carsten aus Büchen