Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 8951 KI
Firma: Lipfert Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH
Sitz: Gettorf
Adresse: Grüner Kamp 1, 24214 Gettorf
Veränderungen
HRB 8951 KI: Lipfert Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH, Gettorf, Grüner Kamp ...
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HRB 8951 KI: Lipfert Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH, Gettorf, Grüner Kamp ...
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Lipfert Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH, Gettorf, Grüner Kamp 1, 24214 Gett...
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OAD GmbH, KielGrüner Kamp 1, 24214 Gettorf. Der Name der Firma lautet nunmehr: L...
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OAD GmbH, Kiel(Redderkoppel 9A, 24159 Kiel). Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung is...
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OAD GmbH, Kiel(Redderkoppel 9A, 24159 Kiel). Vorstand: Geschäftsführer:; 2. Lip...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.05.2007 07:34:00
OAD GmbH, Kiel(Redderkoppel 9A, 24159 Kiel). Name der Firma: OAD GmbH Sitz der Firma: Kiel Gegenstand: Erbringen von Leistungen im Bereich des Einbaus von Alarmanlagen, Elektroarbeiten, Tätigkeiten im Baunebengewerbe sowie Handel mit entsprechenden Objekten und Anlagen. Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Hübner, Sascha, *XX.XX.XXXX, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.03.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Einzelkaufmannes Sascha Hübner, indem dessen Einzelunternehmen One Art of Design Sascha Hübner e.K. mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 5638 KI) gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. §§ 153, 158 UmwG eingebracht worden ist auf Grund des Spaltungsplans vom 27.03.2007. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Hübner, Sascha aus Kiel