Veröffentlichungen vom Amtsgericht Pinneberg zum Aktenzeichen HRB 5939 PI
Firma: Chiltington International Holding GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Hohenzollernring 85 - 87, 50672 Köln
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HRB 5939 PI: Chiltington International Holding GmbH, Sitz vormals: Rellingen, Ha...
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HRB 5939 PI: Chiltington International Holding GmbH, Rellingen, Halstenbeker Weg...
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Chiltington International Holding GmbH, Rellingen, Halstenbeker Weg 96 a, 25462 ...
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Chiltington International Holding GmbH, Rellingen(Halstenbeker Weg 96 a, 25462 ...
Berichtigungen
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Veröffentlichung vom 18.07.2008 12:00:00
Chiltington International Holding GmbH, Rellingen(Halstenbeker Weg 96 a, 25462 Rellingen). Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen, insbesondere an den Chiltington-Beratungsgesellschaften weltweit und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Insbesondere gehören zum Geschäftsgegenstand sämtliche Finanzierungsaktivitäten (z.B. Vergabe von Darlehen) gegenüber den Beteiligungsgesellschaften sowie die Steuerung der Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaften. Desweiteren die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich des Versicherungswesen- mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten- und der EDV, ferner alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist auf das Inland beschränkt. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.06.2008 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) geändert worden.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HIR Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Rellingen (AG-Pinneberg HRB 4330 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Veränderungen
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