Veröffentlichungen vom Amtsgericht Pinneberg zum Aktenzeichen HRB 5612 PI
Firma: Yamaha Music Europe GmbH
Sitz: Rellingen
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HRB 5612 PI: Yamaha Music Europe GmbH, Rellingen, Siemensstraße 22-34, 25462 Rel...
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Berichtigungen
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Yamaha Music Europe GmbH, Rellingen, Siemensstraße 22-34, 25462 Rellingen. Gesch...
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Yamaha Music Europe GmbH, Rellingen, Siemensstraße 22-34, 25462 Rellingen. Auf G...
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Yamaha Music Europe GmbH, Rellingen, Siemensstraße 22-34, 25462 Rellingen. Nunme...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.06.2010 22:00:00
Yamaha Music Europe GmbH, Rellingen, Siemensstraße 22-34, 25462 Rellingen. Die Gesellschasft Yamaha Music Europe GmbH mit Sitz in Rellingen (eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg, HRB 5612 PI) hat den Verschmelzungsplan vom 21.05.2010 zwischen ihr und der Yamaha Music UK Limited mit Sitz in Tilbrook, Vereinigtes Königreich (eingetragen beim Handelsregister des Vereinigten Königreiches unter Nr. 00911811) zur Einsichtnahme eingereicht. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung: Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 1. V. m. § 22 UmwG, Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Yamaha Music Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Yamaha Music Europe GmbH nach § 122 a Abs. 2 1. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Yamaha Music Europe GmbH gern. § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsieistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befrie-. digung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Yamaha Music Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Yamaha Music Europe GmbH Siemensstrasse 22-34 25462 Rellingen, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Yamaha Music Europe GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Die Übernehrnende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Yamaha Corporation, Japan, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. Für die Yamaha Music UK Limited Auf die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft finden § 11 der Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007 (?Regulations 2007), der sich auf das Recht des Gerichts bezieht, auf Antrag der Ubertragenden Gesellschaft oder eines ihrer Gläubiger, eine Gläubigerversammlung einzuberufen sowie § 14, 15 der Regulations 2007 Anwendung, die die Dokumente festlegen, die in einer derartigen Versammlung zur Verfügung gestellt undausgegeben werden müssen. Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden, Yamaha Music Sherbourne Tilbrook, Milton Vereinigtes Königreich. Die Übertragende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Übernehmenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen..Veränderungen
Yamaha Music Europe GmbH, Rellingen, Siemensstraße 22-34, 25462 Rellingen. Proku...
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Yamaha Music Europe GmbH, Rellingen, Siemensstraße 22-34, 25462 Rellingen. Gesch...
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Yamaha Music Holding Europe GmbH, RellingenSiemensstraße 22-34, 25462 Rellingen....
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Gefundene Marken zu: Yamaha Music Europe Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE3020100378530 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | MY MG MI-Data Interface | 19.11.2010 | GEWA music GmbH, 08626 Adorf, DE; Musik Meyer GmbH, 35041 Marburg, DE; Roland Meinl Musikinstrumente GmbH & Co. KG, 91468 Gutenstetten, DE; Yamaha Music Europe GmbH, 25462 Rellingen, DE |