Veröffentlichungen vom Amtsgericht Flensburg zum Aktenzeichen HRB 435 NI
Firma: Baja Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Kappeln
Veränderungen
HRB 435 NI: Nordfriesische Seemuschel GmbH, Emmelsbüll-Horsbüll, Horsbüller Str....
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HRB 435 NI: Nordfriesische Seemuschel GmbH, Emmelsbüll-Horsbüll, Horsbüller Str....
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Veröffentlichung vom 05.03.2009 12:00:00
Nordfriesische Seemuschel GmbH, Emmelsbüll-HorsbüllHorsbüller Str. 9, 25924 Emmelsbüll-Horsbüll. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Flensburger Förde-Muscheln GmbH mit Sitz in Emmelsbüll-Horsbüll (HRB 4780 Fl, AG Flensburg) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Muschelzucht Husum GmbH mit Sitz in Emmelsbüll-Horsbüll (HRB 1011 NI, AG Flensburg) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Seemuschel Krombach GmbH mit Sitz in Emmelsbüll-Horsbüll (HRB 431 NI, AG Flensburg) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Geschäftsanschrift eingetragen . Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..