Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 3845 AH
Firma: Christoph Kroschke Aktiengesellschaft
Sitz: Ahrensburg
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, Ahrensburg, Ladestraße 1, 22926 Ahrensbur...
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, AhrensburgLadestraße 1, 22926 Ahrensburg....
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, AhrensburgLadestraße 1, 22926 Ahrensburg....
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, AhrensburgLadestraße 1, 22926 Ahrensburg....
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, AhrensburgLadestraße 1, 22926 Ahrensburg....
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, AhrensburgLadestraße 1, 22926 Ahrensburg....
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, Ahrensburg(Bogenstr. 26, 22926 Ahrensbur...
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, Ahrensburg(Bogenstr. 26, 22926 Ahrensbur...
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Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, Ahrensburg(Bogenstr. 26, 22926 Ahrensbur...
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Veröffentlichung vom 18.09.2006 07:54:00
Christoph Kroschke Aktiengesellschaft, Ahrensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.05.2006 und vom 26.06.2006 ist die Schilderservice Harder GmbH Rostock mit Sitz in Rostock (AG Rostock, HRB 7271) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..