Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 2881 NO
Firma: "zebube" Elfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Groß Kiesow
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MediRent Kranken- und Rettungswagenvermietung GmbH, Schwäbisch Gmünd(Carl-Dietzs...
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MediRent Kranken- und Rettungswagenvermietung GmbH, Norderstedt(Ohechaussee 169,...
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Veröffentlichung vom 28.03.2007 07:06:00
MediRent Kranken- und Rettungswagenvermietung GmbH, Norderstedt(Ohechaussee 169). Kapital: 26.000 EUR Vorstand: Geschäftsführer:; 2. Mittelstädt, Lydia, geb. Pankraz, *XX.XX.XXXX, Lehrensteinsfeld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Vollmer, Michael Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 ist das Stammkapital von bisher 50.000 DM auf Euro umgestellt und um bare 435,41 € auf 26.000 € erhöht worden. Der Gesellschaftsvertrag ist in § 6 (Stammkapital), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 15 (Zustimmungspflichtige Geschäfte) und in § 22 (Bekanntmachungen) geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2006 die in jenem Vertrag genannten Vermögensteile als Gesamtheit auf die neugegründete MediCounter GmbH mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 8607 KI) als übernehmende Gesellschaft im Wege der Abspaltung zur Neugründung übertragen.; Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 11.12.2006 mit der Firma Mittelstädt GmbH & Co. KG mit Sitz in Lehrensteinsfeld (herrschendes Unternehmen), dem die Gesellschafterversammlungen durch Beschlüsse vom selben Tage zugestimmt haben. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Mittelstädt, Lydia, geb. Pankraz aus Lehrensteinsfeld