Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 2397 PL
Firma: Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH
Sitz: Plön
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HRB 2397 PL: Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Au...
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Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH...
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Veröffentlichung vom 03.04.2007 15:08:00
Fielmann Akademie Schloss Plön, gemeinnützige Bildungsstätte der Augenoptik GmbH, Plön(Weidestrasse 118 a, 22083 Hamburg). Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Bildung und die Qualifizierung, insbesondere von Augenoptikern und deren Mitarbeitern sowie die Förderung von Wissenschaft (einschließlich Lehre) und Forschung. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Denkmalpflege, die Förderung der Kunst sowie die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. (3) Die Satzungszwecke werden insbesondere folgendermaßen verwirklicht: a) Die Förderung der Bildung wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Augenoptikern und deren Beschäftigten, wie z. B. Seminare, Lehrgänge und alle weiteren Bildungs- und Schulungsmaßnahmen. Die Gesellschaft wird zur Umsetzung dieser Maßnahmen in dem von ihr erworbenen Schloss Plön ein öffentliches Bildungszentrum errichten und bewirtschaften. b) Die Förderung der Denkmalpflege wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Schlosses Plön. c) Die Förderung der Kunst und Pflege und Erhaltung von Kulturwerten wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung oder (entgeltliche oder unentgeltliche) Nutzung geeigneter Kunstwerke und ihrer Ausstellung im Schloss Plön gemäß der gültigen Richtlinie zur Förderung der Kunst und der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. d) Die Förderung von Wissenschaft (einschließlich Lehre) und Forschung wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung und Weitergabe eigener Mittel sowie die Beschaffung fremder Mittel für eine öffentliche Hochschule oder Fachhochschule, unter anderem durch die Finanzierung einer Stiftungsprofessur für den Studiengang Augenoptik/Optometrie, sowie für Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Augenoptik anderer gemeinnütziger Gesellschaften. (4) Bildung und Qualifizierung sollen zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen des steuerlich Zulässigen, weitere Geschäfte durchzuführen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen des steuerlich Zulässigen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, sofern dies dem Gesellschaftszweck förderlich ist. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.01.2007 sind der Gesellschaftszweck und deswegen der Gesellschaftsvertrag in § 2 geändert..