Veröffentlichungen vom Amtsgericht Pinneberg zum Aktenzeichen HRB 2214 PI
Firma: accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Finanzierungen, Personenversicherungen und Bausparverträge
Sitz: Appen
Löschungen
HRB 2214 PI: accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapital...
Veränderungen
accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Fina...
Vorgänge ohne Eintragung
accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Fina...
Berichtigungen
accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Fina...
Veränderungen
accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Fina...
Veränderungen
accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Fina...
Veränderungen
accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Fina...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.09.2006 10:50:00
accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Finanzierungen, Personenversicherungen und Bausparverträge, Appen(Op de Hoof 16, 25482 Appen). Firma: accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Finanzierungen, Personenversicherungen und Bausparverträge Gegenstand: Vermittlung von Kapitalanlagen, Bausparverträgen und Personenversicherungen und Finanzierungen über Finanzdienstleister, die ausschließlich für die Gesellschaft tätig sind. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2006 ist die Satzung in § 1 ( Firma ), § 2 ( Unternehmensgegenstand), § 10 ( Vertretung ) und § 15 ( Vergütung des Aufsichtsrats )geändert und im übrigen neugefasst worden..