Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 20647 HL
Firma: Martin Giencke Montagebau GmbH
Sitz: Bad Oldesloe
Adresse: Sandkamp 14 b, 23843 Bad Oldesloe
Veränderungen
HRB 20647 HL: Martin Giencke Montagebau GmbH, Bad Oldesloe, Sandkamp 14 b, 23843...
Berichtigungen
HRB 20647 HL: Martin Giencke Montagebau GmbH, Bad Oldesloe, Sandkamp 14 b, 23843...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.12.2020 08:01:00
HRB 20647 HL: Martin Giencke Montagebau GmbH, Bad Oldesloe, Sandkamp 14, 23843 Bad Oldesloe. Geschäftsanschrift: Sandkamp 14, 23843 Bad Oldesloe. Gegenstand: Holz- und Montagebau sowie der Einbau genormter Fertigteile. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden unter Befreiung von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: 1. Giencke, Martin, *XX.XX.XXXX, Elmenhorst, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.08.2020 mit Änderung vom 25.11.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit (Übernahme des Teilbetriebes für die Montage von genormten Fertigteilen mit sämtlichen Aktiva und Passiva) der Martin Giencke GmbH mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Lübeck, HRB 8669 HL) im Wege der Abspaltung zur Neugründung auf Grund des Spaltungsplans vom 27.08.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Giencke, Martin aus Elmenhorst