Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 20159 KI
Firma: Hospital at Home - Das ambulante Pflegeteam GmbH
Sitz: Fahrenkrug
Berichtigungen
HRB 20159 KI: Hospital at Home - Das ambulante Pflegeteam GmbH, Fahrenkrug, Bahn...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 07.03.2019 10:41:00
HRB 20159 KI: Hospital at Home - Das ambulante Pflegeteam GmbH, Fahrenkrug, Bahnhofstraße 4 a, 23795 Fahrenkrug. Kapital: 26.000 EUR; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schöltzel, Kristina; Geschäftsführer: 2. Godo, André Mike Matthias, *XX.XX.XXXX, Schenefeld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Hansen, Wiebke, *XX.XX.XXXX, Wahlstedt; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 ist das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung zur Aufnahme des von Frau Kristina Schöltzel, geb. am 15.01.1954, unter der Firma "Hospital at Home - Das ambulante Pflegeteam e.K." mit Sitz in Fahrenkrug (Amtsgericht Kiel, HRA 10300 KI) betriebenen Unternehmens um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag im Zuge einer vollständigen Neufassung insbesondere geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.12.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschaft vom gleichen Tage das Vermögen des von Frau Kristina Schöltzel, geb. am 15.01.1954, unter der Firma "Hospital at Home - Das ambulante Pflegeteam e.K." mit Sitz in Fahrenkrug (Amtsgericht Kiel, HRA 10300 KI) betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Godo, André Mike Matthias aus Schenefeld,
Hansen, Wiebke aus WahlstedtNeueintragungen
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