Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 19207 HL
Firma: RAK Verwaltungs GmbH
Sitz: Schwarzenbek
Adresse: Röntgenstraße 41, 21493 Schwarzenbek
Veränderungen
HRB 19207 HL: RAK Verwaltungs GmbH, Schwarzenbek, Röntgenstraße 41, 21493 Schwar...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2019 12:23:00
HRB 19207 HL: RAK Verwaltungs GmbH, Schwarzenbek, Röntgenstraße 41, 21493 Schwarzenbek. Name der Firma: RAK Verwaltungs GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Schwarzenbek; Geschäftsanschrift: Röntgenstraße 41, 21493 Schwarzenbek; Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen für das Druckgewerbe und die Überlassung von Maschinen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Rahn, Klaus-Dieter, *XX.XX.XXXX, Mölln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Rahn, Alexander, *XX.XX.XXXX, Mölln; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Herrn Klaus-Dieter Rahn als Inhaber der Einzelfirma Klaus-Dieter Rahn e.K. (Amtsgericht Lübeck, HRA 9456 HL) auf Grund des Spaltungsplans vom 15.08.2019. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rahn, Alexander aus Mölln,
Rahn, Klaus-Dieter aus Mölln