Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 1769 NM
Firma: "Jedermann Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH"
Sitz: Ahrensburg
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HRB 1769 NM: Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH, Bad Bramstedt, Lohstücker Weg 10-12,...
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Veröffentlichung vom 07.09.2009 12:00:00
Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH, Bad Bramstedt, Lohstücker Weg 10-12, 24576 Bad Bramstedt. Name der Firma vormals: Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH. Gegenstand: Die Versorgung mit Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie alle Geschäfte, welche mit diesem Zweck in Verbindung stehen. Die Gesellschaft kann die Betriebsführung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Sie kann außerdem die Betriebsführung städtischer Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen für die Stadt übernehmen. Kapital: 2.000.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2009 ist das Stammkapital zur Durchführung der Verschmelzung mit der Stadtwerke Bad Bramstadt GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 3622 NM) um 1.900.000 EUR auf 2.000.000 EUR erhöht worden. Der Gesellschaftsvertrag ist neu gefasst. Insbesondere sind geändert: § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 3622 NM) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Der mit der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 3622 NM) bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung erloschen.; Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 03.07.2009 mit der Wirtschaftsbetriebe Stadt Bad Bramstedt GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 3654 NM), dem die Gesellschafterversammlungen zugestimmt haben. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragspartner Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden..Veränderungen
Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH, Bad BramstedtLohstücker Weg 10-12, 24576 Bad B...