Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 17554 HL
Firma: HSC ITAS GmbH
Sitz: Glinde
Veränderungen
HRB 17554 HL: HSC ITAS GmbH, Sitz vormals: Glinde, Heideweg 18, 21220 Seevetal. ...
Veränderungen
HRB 17554 HL: HSC ITAS GmbH, Glinde, Heideweg 18, 21220 Seevetal. Geschäftsansch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.02.2018 14:38:00
HRB 17554 HL: HSC ITAS GmbH, Glinde, Markt 14, 21509 Glinde. Name der Firma: HSC ITAS GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Glinde; Geschäftsanschrift: Markt 14, 21509 Glinde; Gegenstand: die Entwicklung von Software zur Automatisierung von Geschäftsprozessen aus der Arbeitssicherheitsbranche sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Bergmann, Maik, *XX.XX.XXXX, Seevetal; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Diehl, Stephan, *XX.XX.XXXX, Reinbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HSC IT Automation Services GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 117609) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.08.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bergmann, Maik aus Seevetal,
Diehl, Stephan aus Reinbek