Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 17318 HL
Firma: PWF Präzisionswerkzeugfabriken GmbH
Sitz: Glinde
Adresse: Siemensstraße 7, 21509 Glinde
Berichtigungen
HRB 17318 HL: Firma vormals: PWF Werkzeugfabriken GmbH, Glinde, Siemensstraße 7,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.11.2017 09:57:00
HRB 17318 HL: PWF Werkzeugfabriken GmbH, Glinde, Siemensstraße 7, 21509 Glinde. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 7, 21509 Glinde; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die fabrikmäßige Herstellung von Werkzeugen und einschlägigen Artikeln sowie der Handel mit diesen Gegenständen und die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branche. Kapital: 200.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Hansen, Volker Andreas, *XX.XX.XXXX, Bad Malente; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wernicke, Mathias, *XX.XX.XXXX, Schwerin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.08.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Präzisions-Werkzeug-Fabrik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG mit Sitz in Glinde (Amtsgericht Lübeck, HRA 1150 RE) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.08.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hansen, Volker Andreas aus Bad Malente,
Wernicke, Mathias aus Schwerin