Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 17297 HL
Firma: Hive-IT GmbH
Sitz: Trittau
Adresse: Bahnhofstraße 6 a, 22946 Trittau
Veränderungen
HRB 17297 HL: Hive-IT GmbH, Trittau, Bahnhofstraße 6 a, 22946 Trittau. Vertretun...
Veränderungen
HRB 17297 HL: Firma vormals: Hive-IT Solutions GmbH, Trittau, Bahnhofstraße 6 a,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.11.2017 11:05:00
HRB 17297 HL: Hive-IT Solutions GmbH, Trittau, Bahnhofstraße 6 a, 22946 Trittau. Name der Firma: Hive-IT Solutions GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Trittau; Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 6 a, 22946 Trittau; Gegenstand: IT-Dienstleistungen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Thiel, Jan Henrik, geb. Peters, *XX.XX.XXXX, Trittau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Jan Thiel, geb. 26.03.1988, wohnhaft in Trittau, nämlich dessen unter der Firma Hive-IT Inhaber Jan Thiel e.K. mit Sitz in Trittau (AG Lübeck, HRA 8803 HL) betriebenen Einzelunternehmens einschließlich des Saldos des Kontos Nr. 1085813879 bei der Hamburger Sparkasse AG, auf Grund des Spaltungsplans vom 28.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.