Veröffentlichungen vom Amtsgericht Pinneberg zum Aktenzeichen HRB 15648 PI
Firma: Château-Mobile Gesellschaft für Transportlösungen mbH
Sitz: Hennstedt/Steinburg
Löschungen
HRB 15648 PI: Château-Mobile Gesellschaft für Transportlösungen mbH, Hennstedt/S...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.01.2022 11:55:00
HRB 15648 PI: Château-Mobile Gesellschaft für Transportlösungen mbH, Hennstedt/Steinburg, Schulstraße 4, 25581 Hennstedt. Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Noss, Nicolai-Alexander; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Voss + Partner Institut für Weiterbildung und Trainerausbildung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 156628) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Neueintragungen
HRB 15648 PI: Château-Mobile Gesellschaft für Transportlösungen mbH, Hennstedt/S...