Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 15645 HL
Firma: SDOH Sicherheitsdienst Ostholstein GmbH
Sitz: Fehmarn
Adresse: Hamburger Chausse 6, 24114 Kiel
Veränderungen
HRB 15645 HL: SDOH Sicherheitsdienst Ostholstein GmbH, Fehmarn, Hamburger Chauss...
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HRB 15645 HL: SDOH Sicherheitsdienst Ostholstein GmbH, Fehmarn, Ohrtstraße 4, 23...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.03.2016 11:13:00
HRB 15645 HL: SDOH Sicherheitsdienst Ostholstein GmbH, Fehmarn, Ohrtstraße 4, 23769 Fehmarn OT Burg. Geschäftsanschrift: Ohrtstraße 4, 23769 Fehmarn OT Burg. Gegenstand: Betrieb eines Wach- und Sicherheitsunternehmens und alle damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen; Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Stephan, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Fehmarn, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.02.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Sebastian Stephan betriebenen Unternehmens in Firma Sicherheitsdienst Ostholstein Sebastian Stephan e. K. mit Sitz in Fehmarn (Amtsgericht Lübeck, HRA 8280 HL) auf Grund des Spaltungsplans vom 03.02.2016 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Stephan, Sebastian aus Fehmarn