Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 15161 HL
Firma: EFD GmbH Energie für Deutschland
Sitz: Lübeck
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.09.2015 08:32:00
HRB 15161 HL: EFD GmbH Energie für Deutschland, Lübeck, Nordlandring 36, 23570 Lübeck. Name der Firma: EFD GmbH Energie für Deutschland; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Nordlandring 36, 23570 Lübeck; Gegenstand: die Vermittlung von Energieverträgen für Gewerbetreibende und Privatpersonen sowie der Verkauf von Produkten zur Energieeffizienz; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Engling, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.06.2015 mit Änderungen vom 17.7.2015 und 26.08.2015. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Unternehmensberatung Wolfgang Engling e. K. mit Sitz in Lübeck (AG Lübeck, HRA 8081 HL) auf Grund des Ausgliederungsplans vom 22.06.2015 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage mit Änderung des Ausgliederungsplanes und entsprechendem Zustimmungsbeschluss vom 26.08.2015. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Engling, Wolfgang aus Lübeck