Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 15018 KI
Firma: Wenckstern GmbH
Sitz: Norderstedt
Adresse: Oststraße 64, 22844 Norderstedt
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HRB 15018 KI: Wenckstern GmbH, Norderstedt, Oststraße 64, 22844 Norderstedt. Sit...
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HRB 15018 KI: Wenckstern GmbH, Norderstedt, Oststraße 70 a, 22844 Norderstedt. N...
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HRB 15018 KI: Wenckstern GmbH, Norderstedt, Oststraße 70 a, 22844 Norderstedt. S...
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HRB 15018 KI: Wenckstern GmbH, Norderstedt, Oststraße 62, 22844 Norderstedt. Vor...
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HRB 15018 KI: Wenckstern GmbH, Norderstedt, Oststraße 62, 22844 Norderstedt. Pro...
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Veröffentlichung vom 12.08.2013 11:40:00
HRB 15018 KI: Wenckstern GmbH, Norderstedt, Oststraße 62, 22844 Norderstedt. Name der Firma: Wenckstern GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: Oststraße 62, 22844 Norderstedt; Gegenstand: Handel mit Fahrzeugen und Kfz-Zubehör sowie Merchandising. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Rüchel, Jan, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.06.2013; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wenckstern und Rüchel OHG mit Sitz in Tangstedt (Amtsgericht Kiel, HRA 8147 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 03.06.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rüchel, Jan aus Hamburg