Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 147 GE
Firma: Johanniter-Krankenhaus Geesthacht GmbH
Sitz: Geesthacht
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HRB 147 GE: Johanniter-Krankenhaus Geesthacht GmbH, Geesthacht, Am Runden Berge ...
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HRB 147 GE: Firma vormals: Johanniter-Gesellschaft für Krankenpflege im Kreise H...
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HRB 147 GE: Johanniter-Gesellschaft für Krankenpflege im Kreise Herzogtum Lauenb...
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Johanniter-Gesellschaft für Krankenpflege im Kreise Herzogtum Lauenburg gemeinnü...
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Veröffentlichung vom 06.06.2008 22:00:00
Johanniter-Gesellschaft für Krankenpflege im Kreise Herzogtum Lauenburg Gemeinnützige Betriebs GmbH, Geesthacht(Am Runden Berg, 21502 Geesthacht). Name der Firma: Johanniter-Gesellschaft für Krankenpflege im Kreise Herzogtum Lauenburg gemeinnützige Betriebs GmbH Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Altenpflegewesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO). Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern, Altenheimen und Wohnanlagen, insbesondere durch den Betrieb des Johanniter-Krankenhauses in Geesthacht und an anderen Orten sowie Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zur stationären und ambulanten Versorgung von Patienten unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und Wohnsitz. Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Gesellschaft ist zu sämtlichen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung der im Leitbild des Johanniterordens für seine Krankenhäuser festgelegten Grundsätze und im Sinne christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Dies geschieht unter anderem auch durch die seelsorgerische Betreuung und das regelmäßige Abhalten von Gottesdiensten. Die Gesellschaft fördert damit religiöse Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 der AO. (2) Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. (3) Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 5 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen; b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen; c) eigene Rechtsträger gründen; d) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden, insbesondere in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) (vorher § 4)..Veränderungen
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