Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 14096 KI
Firma: Heinz Bunsen GmbH
Sitz: Norderstedt
Adresse: Niendorfer Str. 46, 22848 Norderstedt
Veränderungen
HRB 14096 KI: Heinz Bunsen GmbH, Norderstedt, Niendorfer Str. 46, 22848 Norderst...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.07.2012 09:17:00
HRB 14096 KI: Heinz Bunsen GmbH, Norderstedt, Niendorfer Str. 46, 22848 Norderstedt. Name der Firma: Heinz Bunsen GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: Niendorfer Str. 46, 22848 Norderstedt; Gegenstand: Die Erbringung von Handwerksleistungen in den Bereichen Sanitär, Klempnerei, Heizungsbau, Klimatechnik, Rohrreinigungsservice und Beregnung sowie allen direkt oder indirekt damit zusammenhängenden Aktivitäten im In- und Ausland; Kapital: 50.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Bunsen, Heinz Walter Ferdinand, *XX.XX.XXXX, Tangstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.05.2012; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der unter der Firma Heinz Bunsen e.K. mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRA 7857 KI) von Heinz Bunsen betriebenen Unternehmens auf Grund des Spaltungsplans vom 30.05.2012. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.