Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 13222 HL
Firma: FoodOase GmbH
Sitz: Ahrensburg
Veränderungen
HRB 13222 HL: FoodOase GmbH, Ahrensburg, Hamburger Straße 131, 22926 Ahrensburg....
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HRB 13222 HL: FoodOase GmbH, Ahrensburg, Große Straße 2, 23926 Ahrensburg. Proku...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2013 15:24:00
HRB 13222 HL: FoodOase GmbH, Ahrensburg, Große Straße 2, 23926 Ahrensburg. Geschäftsanschrift: Große Straße 2, 23926 Ahrensburg. Gegenstand: der Handel von abgepackten Lebensmitteln mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: 1. Neuber, Sandra, *XX.XX.XXXX, Ahrensburg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.08.2013; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Sandra Neuber, geb. 19.10.1980, nämlich dem unter der Firma FoodOase e. K. mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRA 7379 HL) betriebenen Unternehmen, auf Grund des Spaltungsplans vom 20.08.2013. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Neuber, Sandra aus Ahrensburg