Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 13137 HL
Firma: Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift GmbH
Sitz: Reinbek
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HRB 13137 HL: Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift GmbH, Reinbek, Hamburger Str. ...
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Veröffentlichung vom 23.12.2021 10:21:00
HRB 13137 HL: Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift GmbH, Reinbek, Hamburger Str. 41, 21465 Reinbek. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern, insbesondere des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift, sowie von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlich-caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere die steuerbegünstigten Einrichtungen in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes, oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Lieferungen und Dienstleistungen jeglicher Art sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Versorgungsleistungen mit Energie und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, vornehmlich mit den in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag aufgeführten Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e. V. Die Gesellschaft erkennt die vom Erzbischof von Hamburg erlassene Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Arbeits-vertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und das Mitarbeitervertretungsrecht für den Bereich der Erzdiözese und die dazu ergangenen Regelungen in ihrer jeweiligen Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden; das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und § 7 (Gesellschafterversammlung).Veränderungen
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Neueintragungen
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