Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 12949 HL
Firma: Daetwyler IBO Tec GmbH
Sitz: Bad Schwartau
Adresse: Loog 21, 23611 Bad Schwartau
Veränderungen
HRB 12949 HL: Daetwyler IBO Tec GmbH, Sitz vormals: Lübeck, Loog 21, 23611 Bad S...
Veränderungen
HRB 12949 HL: Daetwyler IBO Tec GmbH, Lübeck, Glashüttenweg 42, 23568 Lübeck. Ka...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.05.2013 14:17:00
HRB 12949 HL: Daetwyler IBO Tec GmbH, Lübeck, Glashüttenweg 42, 23568 Lübeck. Geschäftsanschrift: Glashüttenweg 42, 23568 Lübeck. Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von beschichteten Produkten für die Druck-, Papier-, Holz-, Automobil-, Elektro- und Luftfahrtindustrie und anderen industriellen Erzeugnissen. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: 1. Freygang, Mario, *XX.XX.XXXX, Stockelsdorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: 2. Reinert, Michael, *XX.XX.XXXX, Lübeck, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 17.12.2012. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IBO Reinert & Freygang OHG mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 5748 HL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.12.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Freygang, Mario aus Stockelsdorf,
Reinert, Michael aus Lübeck