Veröffentlichungen vom Amtsgericht Flensburg zum Aktenzeichen HRB 12402 FL
Firma: PentaF Beteiligungen GmbH
Sitz: Flensburg
Adresse: Kalkgrund 17, 24944 Flensburg
Veränderungen
HRB 12402 FL: PentaF Beteiligungen GmbH, Flensburg, Kalkgrund 17, 24944 Flensbur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.05.2017 11:33:00
HRB 12402 FL: PentaF Beteiligungen GmbH, Flensburg, Kalkgrund 17, 24944 Flensburg. Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Schmidt-Skipiol, Florian Joachim Jürgen, *XX.XX.XXXX, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schmidt-Skipiol, Fabian Benedikt, *XX.XX.XXXX, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.04.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PentaF Beteiligungen oHG mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 9251 FL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.04.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmidt-Skipiol, Fabian Benedikt aus Flensburg,
Schmidt-Skipiol, Florian Joachim Jürgen aus Flensburg