Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 11920 KI
Firma: Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde gemeinnützige GmbH
Sitz: Kiel
Adresse: Stiftstraße 4-10, 24103 Kiel
Veränderungen
Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde gemeinnützige GmbH, Kiel, Stiftstraße 4-1...
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Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde gemeinnützige GmbH, Kiel, Stiftstraße 4-1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.05.2010 12:00:00
Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde gemeinnützige GmbH, Kiel, Stiftstraße 4-10, 24103 Kiel. Name der Firma: Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde gemeinnützige GmbH Sitz der Firma: Kiel; Geschäftsanschrift:; Stiftstraße 4-10, 24103 Kiel Gegenstand: Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordung und Förderung der Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO, insbesondere Unterhaltung eines Alten- und Pflegeheims sowie eines Altenwohnheims Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Kahlke-Lohnert, Karin, *XX.XX.XXXX, Eckernförde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.04.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde in Kiel e.V. mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, VR 1507 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.04.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Kahlke-Lohnert, Karin aus Eckernförde