Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 1183 SB
Firma: Cyramid Aktiengesellschaft
Sitz: Güster
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 1183 SB: Cyramid Aktiengesellschaft, Güster, Seestraße 106, 21514 Güster. Di...
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HRB 1183 SB: Cyramid Aktiengesellschaft, Güster, Seestraße 106, 21514 Güster. Än...
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HRB 1183 SB: Cyramid Aktiengesellschaft, Güster, Seestraße 106, 21514 Güster. Si...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 1183 SB: Cyramid Aktiengesellschaft, Wotersen, Schloß Wotersen, 21514 Woters...
Vorgänge ohne Eintragung
Cyramid Aktiengesellschaft, Wotersen, Schloß Wotersen, 21514 Wotersen. Die Gesel...
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Cyramid Aktiengesellschaft, Wotersen, Schloß Wotersen, 21514 Wotersen. Geschäfts...
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Veröffentlichung vom 25.09.2008 22:00:00
Cyramid Aktiengesellschaft, Wotersen(Schloß Wotersen, 21514 Wotersen). Vorstand: Dr. Schroeder, Peter; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: Dürner, Wolf, *XX.XX.XXXX, Dannenberg/Elbe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2008 ist die Satzung in § 5 Abs. 4 (Vorstand) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Thinking-Capital GmbH mit Sitz in Wotersen (Amtsgericht Lübeck, HRB 1057 SB) und die bbb, blueprint, bricks, buildings GmbH mit Sitz in Wotersen (Amtsgericht Lübeck, HRB 1330 SB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dürner, Wolf aus Dannenberg/Elbe