Veröffentlichungen vom Amtsgericht Flensburg zum Aktenzeichen HRB 11620 FL
Firma: Change: Consulting & Coaching GmbH
Sitz: Flensburg
Adresse: Brombeerhof 29, 24943 Flensburg
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.03.2016 07:49:00
HRB 11620 FL: Change: Consulting & Coaching GmbH, Flensburg, Brombeerhof 29, 24943 Flensburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Unterstützung von privatwirtschaftlichen und öffentlichrechtlichen Organisationen im In- und Ausland bei der Bewältigung unternehmerischer Aufgaben-/Fragestellungen in Form von Beratungs- und Coachingleistungen sowie unternehmerischer Wahrnehmung von Management und Organfunktionen. 2. Die Durchführung aller Geschäfte und Maßnahmen die zur Errichtung des vorstehenden Geschäftszweck notwendig oder nützlich sind. 3. Die Durchführung von Coachingleistungen für Privatpersonen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Czapla, Annette, *XX.XX.XXXX, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Annette Czapla e.Kfr. (Amtsgericht Flensburg, HRA 8829 FL) auf Grund des Spaltungsplans vom 18.02.2016. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Czapla, Annette aus Flensburg