Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 11330 KI
Firma: Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH
Sitz: Neumünster
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HRB 11330 KI: Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH, Neumünster, Bismarckstraße 67-6...
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Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH, Neumünster, Bismarckstraße 67-69, 24534 Neumü...
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Berichtigungen
Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH, Neumünster, Bismarckstraße 67-69, 24534 Neumü...
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Veröffentlichung vom 12.08.2010 12:00:00
Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH, Neumünster, Bismarckstraße 67-69, 24534 Neumünster. Kapital: 26.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2010 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung des Spaltungs- und Übernahmevertrages desselben Tages um 1.000 € auf 26.000 € durch Sacheinlage erhöht und der Gesellschaftvertrag hierzu geändert worden in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2010 Teile des Vermögens (Geschäftsbetrieb "Netze und Netzbetrieb SWN") der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 1085 NM) als Gesamtheit übernommen (Abspaltung). Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2010 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Netze und Netzbetrieb SWN") unter Fortbestand der Gesellschaft als Gesamtheit auf die Schleswig-Holstein Netz AG (Amtsgericht Pinneberg, HRB 8122 PI) übertragen (Ausgliederung). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Neueintragungen
Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH, Neumünster, Bismarckstraße 67-69, 24534 Neumü...