Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 11290 HL
Firma: Greater Union Theaters Beteiligungs GmbH
Sitz: Lübeck
Löschungen von Amts wegen
HRB 11290 HL: Greater Union Theaters Beteiligungs GmbH, Lübeck, Mühlenbrücke 9, ...
Veränderungen
HRB 11290 HL: Greater Union Theaters Beteiligungs GmbH, Lübeck, Mühlenbrücke 9, ...
Veränderungen
HRB 11290 HL: Firma vormals: Greater Union Real Estate Mainz GmbH, Lübeck, Mühl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.08.2011 12:00:00
Greater Union Real Estate Mainz GmbH, Lübeck, Mühlenbrücke 9, 23552 Lübeck. Name der Firma: Greater Union Real Estate Mainz GmbH Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung:; Lübeck; Geschäftsanschrift: Mühlenbrücke 9, 23552 Lübeck. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens durch Vermietung - insbesondere in Mainz. Kapital: 25.100,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Kutz, Matthias, *XX.XX.XXXX, Bad Schwartau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2. Stotz, Richard, *XX.XX.XXXX, Ahrensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.06.2011. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Greater Union Theaters Mainz GmbH & Co. KG mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 4489 HL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.06.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Kutz, Matthias aus Bad Schwartau,
Stotz, Richard aus Ahrensburg