Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 1080 OL
Firma: DAW Beteiligungs GmbH
Sitz: Bad Schwartau
Adresse: Hauptstraße 46-48, 23611 Bad Schwartau
Veränderungen
HRB 1080 OL: SEELAFF Malerei & Parkett Design GmbH, Oldenburg in Holstein, Am Vo...
Veränderungen
HRB 1080 OL: SEELAFF Malerei & Parkett Design GmbH, Oldenburg in Holstein, Am Vo...
Veränderungen
HRB 1080 OL: SEELAFF Malerei & Parkett Design GmbH, Oldenburg in Holstein, Am Vo...
Veränderungen
HRB 1080 OL: SEELAFF Malerei & Parkett Design GmbH, Oldenburg in Holstein, Am Vo...
Veränderungen
HRB 1080 OL: SEELAFF Malerei & Parkett Design GmbH, Oldenburg in Holstein, Am Vo...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.09.2011 12:00:00
SEELAFF Malerei & Parkett Design GmbH, Oldenburg in Holstein, Am Voßberg 17 c, 23758 Oldenburg i. H.. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensverwaltung und die Ausübung der Komplementärtätigkeit in der Seelaff GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Lübeck unter HRA 6730 HL, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen. Rechtsform: Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2011 und der Beschlüsse vom selben Tage hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2011 Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb I) auf die Seelaff GmbH & Co. KG mit Sitz in Oldenburg/H. (Amtsgericht Lübeck HRA 6730) übertragen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
SEELAFF Malerei & Parkett Design GmbH, Oldenburg in Holstein, Am Voßberg 17 c, 2...
Veränderungen
SEELAFF Malerei & Parkett Design GmbH, Oldenburg in Holstein, Am Voßberg 17 c, 2...
Veränderungen
Seelaff Farbe & Design Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg in Holst...