Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lübeck zum Aktenzeichen HRB 10747 HL
Firma: CK Batteries Batteriegroßhandel GmbH
Sitz: Reinbek
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HRB 10747 HL: CK Batteries Batteriegroßhandel GmbH, Reinbek, Borsigstraße 32, 21...
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HRB 10747 HL: CK Batteries Batteriegroßhandel GmbH, Sitz vormals: Wentorf, Borsi...
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HRB 10747 HL: CK Batteries Batteriegroßhandel GmbH, Wentorf, Jägerstieg 4, 21465...
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CK Batteries Batteriegroßhandel GmbH, Wentorf, Jägerstieg 4, 21465 Wentorf bei H...
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CK Batteries Batteriegroßhandel GmbH, Wentorf, Jägerstieg 4, 21465 Wentorf bei H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.01.2011 12:00:00
CK Batteries Batteriegroßhandel GmbH, Wentorf, Jägerstieg 4, 21465 Wentorf bei Hamburg. Name der Firma: CK Batteries Batteriegroßhandel GmbH Sitz der Firma: Wentorf; Geschäftsanschrift:; Jägerstieg 4, 21465 Wentorf bei Hamburg Gegenstand: Groß- und Außenhandel mit Batterien aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Fortführung des bisherigen Einzelunternehmens in Firma CK Batteries Batteriegroßhandel Corinna Koch e.K., Wentorf. Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Kestel, Ulrike, *XX.XX.XXXX, Reinbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CK Batteries Batteriegroßhandel Corinna Koch e. K. mit Sitz in Wentorf (Amtsgericht Lübeck, HRA 6508 HL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.12.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Kestel, Ulrike aus Reinbek