Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 10612 KI
Firma: Autohaus Doose GmbH
Sitz: Felde
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HRB 10612 KI: Autohaus Doose GmbH, Felde, Klein Nordseerstraße 35-37, 24242 Feld...
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Autohaus Doose GmbH, FeldeKlein Nordseerstraße 35-37, 24242 Felde. Die Spaltung ...
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Autohaus Doose GmbH, FeldeKlein Nordseerstraße 35-37, 24242 Felde. Die Gesellsch...
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Veröffentlichung vom 24.03.2009 12:00:00
Autohaus Doose GmbH, FeldeKlein Nordseerstraße 35-37, 24242 Felde. Geschäftsanschrift: Klein Nordseerstraße 35-37, 24242 Felde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit in Form von Sacheinlagen auf Grund des Spaltungsplans vom 30.10.2008 und des Zustimmungsbeschlusses vom 01.11.2008. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Gegenstand: Handel mit Gebrauchtfahrzeugen sowie Betrieb einer Reparaturwerkstatt, einer Tankstelle und eines Verkaufsshops. Kapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Westphal, Hans-Hermann, *XX.XX.XXXX, Gettorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Westphal, Hans-Hermann aus Gettorf