Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRB 10514 KI
Firma: TIPP-OPTIMAL Verwaltungs-GmbH
Sitz: Kiel
Adresse: Wittland 2 - 4, 24109 Kiel
Veränderungen
TIPP-OPTIMAL Verwaltungs-GmbH, Kiel, Wittland 2 - 4, 24109 Kiel. Rechtsverhaeltn...
Veränderungen
TIPP-OPTIMAL Verwaltungs-GmbH, Kiel, Wittland 2 - 4, 24109 Kiel. Rechtsverhaeltn...
Veränderungen
TIPP-OPTIMAL Verwaltungs-GmbH, Kiel, Wittland 2 - 4, 24109 Kiel. Rechtsverhaeltn...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 15.10.2010 12:00:00
TIPP-OPTIMAL Verwaltungs-GmbH, Kiel, Wittland 2 - 4, 24109 Kiel. 1. Der Verschmelzungsplan wurde beim Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind beteiligt ? die SV Service- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Rankweil (Österreich), eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch (FN 318404) als übernehmende Gesellschaft sowie ? die TIPP-OPTIMAL Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Kiel (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel (HRB 10514) als übertragende Gesellschaft. 3. ? Die übertragende Gesellschaft hat gemäss § 122i UmwG (Deutschland) jedem Anteilsinhaber, der gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. ? Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist gemäss § 122j UmwG (Deutschland) Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. ? Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist gemäss § 226 AktG (Österreich), wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmeung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten. 4. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können eingeholt werden bei Trias Wlrtschaftstreuhand GmbH, Herrn Steuerberater Michael Goldner, Reichsstr. 126, A-6800 Feldkirch, www.trias.co.at.Veränderungen
TIPP-OPTIMAL Verwaltungs-GmbH, Kiel, Wittland 2 - 4, 24109 Kiel. Vorstand: Nicht...
Veränderungen
TIPP-OPTIMAL Verwaltungs-GmbH, KielWittland 2 - 4, 24109 Kiel. Geschäftsanschrif...